Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anusara Yoga Lehrerausbildung bei Barbra Noh Yoga („Ausbildung“).
Soweit nichts anders vereinbart, gelten die folgenden Bestimmungen („Ausbildungsvertrag“).
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Veranstalter und Vertragspartner ist Barbra Noh, Zeppelinstrasse 18, 81541 München („Barbra Noh Yoga“).
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zur Ausbildung und deren Annahme nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (vgl. Ziffer 5) durch den Veranstalter zustande. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginnn
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 36 Personen beschränkt.
Ein Ausbildungsplatz kann erst nach vollständiger Zahlung der Anmeldegebühr gem. Ziffer 3 garantiert werden.
a) Ausbildungsgebühr
Die Ausbildungsgebühr für die 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung beträgt EUR 3.950,- zzgl. individuell gewähltes Bali-Paket.
Die komplette Ausbildungsgebühr ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen, spätestens jedoch bis vier (4) Wochen vor Kursbeginn zu entrichten.
Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der kompletten Ausbildungsgebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gem. den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen.
Falls ein TeilnehmerIn sich erst vier (4) Wochen oder kürzer vor Ausbildungsbeginn anmeldet, ist die komplette Ausbildungssumme sofort fällig.
b) Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt EUR 600,-. Sie ist nicht erstattungsfähig und wird der Ausbildungsgebühr angerechnet. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen.
Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Anmeldegebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gem. den gesetzlichen
Vorschriften Schadensersatz zu verlangen.
a) Die Ausbildung findet in den Räumen des Orange Rooms (Lothstrasse 3
80335 München) statt („Veranstaltungsort“).
b) Der Veranstalter behält sich bei Vorliegen eines berechtigten Grundes vor, die Ausbildung oder Teile der Ausbildung an einen anderen Ort, zu verlegen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Zumutbarkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn der neue Veranstaltungsort innerhalb von München liegt oder nicht weiter als eine Stunde (durchschnittliche Fahrtzeit Pkw) vom ursprünglichen Veranstaltungsort entfernt ist. Ein berechtigter Grund liegt
insbesondere – aber nicht abschließend – vor, wenn
Darf aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung die Ausbildung nicht vor Ort stattfinden, behält sich der Veranstalter zusätzlich vor, Teile der Ausbildung digital (z. B. Zoom) zu veranstalten. Der Veranstalter gewährleistet, dass alle wesentlichen Inhalte der Ausbildung dem Teilnehmer vermittelt werden und er in die Lage versetzt wird, das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 8, 9) zu erwerben.
c) Am Veranstaltungsort gilt das allgemeine Hausrecht des Inhabers und des Veranstalters. Der Teilnehmer hat die Räumlichkeiten, Einrichtung und sonstiges Eigentum des Inhabers oder des Veranstalters pfleglich zu behandeln. Er haftet für Schäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
d) Jeder Teilnehmer hat die Hygieneregeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die die Hygieneregeln vorsätzlich missachten, für die Dauer der Missachtung von der Ausbildung auszuschließen. Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
a) Die gesamte Ausbildung ist für Yogapraktizierende geeignet, die mindestens ein (1) Jahr regelmäßige Praxis haben und bei guter körperlicher Gesundheit sind.
b) Schüler von Barbra Noh oder Anusara zertifizierte Gastlehrer, die ihre 100-Stunden Anusara Immersion bereits absolviert haben, können sich für das 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Programm bewerben, ohne die Anusara Immersion zu wiederholen. Falls die Teilnahme an der Anusara Immersion länger als ein Jahr zurück liegt und keine regelmäßige Anusara-Praxis besteht, empfiehlt der Veranstalter, die Anusara Immersion zu wiederholen.
a) Die 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: 100-Stunden Anusara Immersion (Intensivtraining) und
Teil 2: 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Programm
Die 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung erfüllt die Richtlinien der Yoga Alliance® und gibt dem Teilnehmer die Möglichkeit, praktische und theoretische Grundlagenkenntnisse zu erwerben, um bei persönlicher Eignung als Yogalehrer tätig werden zu können.
a) Die Anusara Yoga Lehrerausbildung erstreckt sich über 8 Module (mit jeweils 25 Stunden) und umfasst 200 Stunden Ausbildung. Die Aufteilung des Unterrichtsinhaltes auf die genannten Themenbereiche steht im sachgerechten Ermessen des Veranstalters und richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung auf der Website.
b) Die Anusara Immersion erstreckt sich über 4 Module (mit jeweils 25 Stunden) und umfasst 100-Stunden Weiterbildung. Die Aufteilung des Unterrichtsinhaltes auf die genannten Themenbereiche steht im sachgerechten Ermessen des Veranstalters und richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung auf der Website.
c) Das Anusara Lehrmethodik Programm erstreckt sich über über 4 Module (mit jeweils 25 Stunden) und umfasst 100-Stunden Weiterbildung. Die Aufteilung des Unterrichtsinhaltes auf die genannten Themenbereiche steht im sachgerechten Ermessen des Veranstalters und richtet sich nach der der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung auf der Website.
d) Der Veranstalter behält sich vor, den Ausbildungsverlauf und/oder Ausbildungseinheiten inklusive Stundenplan aus berechtigen und sachgerechten Gründen zu ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor,
Änderungen können z. B. Änderungen der Ausbildungsreihenfolge, und -inhalte (z. B. „Hands-On“-Adjustments nur im behördlich und/oder gesetzliche erlaubtem Umfang), die Verlegung von einzelnen Ausbildungseinheiten, maximal jedoch begrenzt auf 20% der Gesamteinheiten, Änderungen des Stundenplans (insbesondere Beginn, Pausen und Ende), digitale Vermittlung des Lehrstoffes (s. Ziffer 4), Verlegung des Veranstaltungsortes (s. Ziffer 4) u.a. betreffen.
Der Veranstalter gewährleistet, dass trotz etwaigen Änderungen alle wesentlichen Ausbildungsinhalte dem Teilnehmer vermittelt werden und er erfolgreich das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 8, 9) erwerben kann.
a) Schriftliche Prüfung:
Im Studybook ist das Empowerment Review enthalten, welches die Grundlage für die schriftliche Prüfung ist. Die Beantwortung des Empowerment Reviews erfolgt in Gruppenarbeit und ist Voraussetzung für den anschließenden 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Ausbildungsteil und das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 9).
Wer die Anusara Immersion bereits absolviert hat und nur zum 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Programm dazu kommt, bekommt das Empowerment Review vorab per Mail zugeschickt und hat dieses bis zwei (2) Wochen vor Beginn des Trainings ausgefüllt per E-Mail an office@barbranohgyoga.com zurückzuschicken.
b) Praktische Prüfung:
Während der 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung wird jeder Teilnehmer die gesamte Gruppe und kleinere Gruppen anleiten („Lehrprobe“). Damit erfüllt jeder Teilnehmer die praktischen Voraussetzungen für die „Anusara Elements™ Yoga Teacher Registrierung“ und ist Voraussetzung für das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 9).
Teilnehmer, die sich unter http://www.anusarayoga.com/anusara-elements-yoga-teacher registrieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung vom Veranstalter.
c) Anusara Inspired™:
Teilnehmer, die den Status Anusara Inspired™ anstreben, können sich nach der Ausbildung bewerben und die von der Anusara School of Hatha Yoga erforderlichen Schritte durchlaufen, d.h.
Abhängig vom individuellen Kenntnisstand fühlen sich die meisten Teilnehmer nach ca. einem Jahr bereit für die Prüfung.
a) Die schriftliche Prüfung (Abgabe des ausgefüllten Empowerment Reviews, s. Ziffer 8) und das Unterrichten der Gruppe (s. Ziffer 8) sind Voraussetzung für die Erteilung des Abschlusszertifikats.
b) Zusätzlich muss jeder Teilnehmer für die 200-Stunden Anusara Yoga Lehrerausbildung mindestens 190 Ausbildungsstunden (max. 10 Fehlstunden) absolviert haben.
c) Für die 100-Stunden Anusara Immersion muss der Teilnehmer jeweils mindestens 90 Ausbildungsstunden (max. 10 Fehlstunden) absolviert haben.
d) Für das 100-Stunden Anusara Lehrmethodik Programm muss der Teilnehmer jeweils mindestens 90 Ausbildungsstunden (max. 10 Fehlstunden) absolviert haben.
e) Bei Überschreiten der genannten Fehlstunden erhält der Teilnehmer kein Zertifikat.
a) Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests, der belegt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, von diesem Ausbildungsvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurückzutreten. Die Anmeldegebühr wird bei Rücktritt nicht rückerstattet.
Rückerstattung der Ausbildungsgebühr bei Rücktritt:
i. Bei schriftlichem Rücktritt bis einen (1) Monat vor Ausbildungsbeginn mit ärztlichem Attest/Nachweis werden 80%
der Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr von EUR 600,- rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, wird die volle Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr zurückerstattet.
ii. Bei schriftlichem Rücktritt bis drei (3) Wochen vor Ausbildungsbeginn mit ärztlichem Attest/Nachweis werden
60% der Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr von EUR 600,- rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, wird die volle Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr zurückerstattet.
iii. Bei schriftlichem Rücktritt bis zwei (2) Wochen vor Ausbildungsbeginn ärztlichem Attest/Nachweis werden 50%
der Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr von EUR 600,- rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, wird die volle Ausbildungsgebühr abzüglich der Anmeldegebühr zurückerstattet.
iv. Bei schriftlichem Rücktritt bis weniger als (1) Woche vor Ausbildungsbeginn wird die Ausbildungsgebühr nicht, auch nicht in Teilen, zurückerstattet.
v. Die Rücktrittbedingungen unter a) -d) gelten für alle Buchungsoptionen.
b) Vertragliches Rücktrittsrecht des Veranstalters
i. Die Ausbildung wird nur bei Erreichen einer Mindestanzahl von 26 Personen durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestanzahl die Ausbildung abzusagen und vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
ii. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, aufgrund von gesetzlichen und/oder behördlichen Anordnungen die Ausbildung abzusagen.
Jeder Teilnehmer erhält die bereits bezahlte Ausbildungsgebühr (inklusive Anmeldegebühr) vollständig zurückerstattet.
c) Gesetzliche Rechte
Im Übrigen gelten für den Veranstalter und den Teilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen über Rücktritt, Kündigung und Widerruf.
Für Verbraucher gem. § 13 BGB gilt: Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbestätigungen, der einen spezifischen Zeitraum vorsieht (Ausbildungszeitraum).
Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Verbraucher deshalb kein Widerrufsrecht zu, selbst wenn der Ausbildungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen und fernmündlich abgeschlossen wurde.
Ist der Teilnehmer nach Ausbildungsbeginn aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung an der Teilnahme der Yogalehrerausbildung gehindert, können nicht abgeschlossene Kurseinheiten im nächstfolgenden Ausbildungskurs nach der Wiedergenesung des Teilnehmers nachgeholt werden, sofern die Ausbildung in dieser Form wieder angeboten wird.
Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung.
Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt.
Krankheit oder Verletzung müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Aus Gründen der Sicherheit für Mutter und Kind rät der Veranstalter bei einer Schwangerschaft von der Teilnahme an der Yogalehrerausbildung ab.
Besteht bereits vor Ausbildungsbeginn eine Schwangerschaft, kann die Anmeldung auf den nächstfolgenden Kurs übertragen werden. Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung.
Tritt eine Schwangerschaft nach Ausbildungsbeginn ein, kann der Kurs ausgesetzt werden. Alle restlichen Kurseinheiten können ein einem späteren Ausbildungskurs nachgeholt werden, vorausgesetzt, die Ausbildung wird in dieser Form wieder angeboten. Der Anspruch auf Nachholung erlischt spätestens zwei Jahre nach Ende der Schwangerschaft.
Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt.
Verzichtet der Teilnehmer auf das Angebot des Nachholens, gelten auch bei Schwangerschaft die Bestimmungen unter Ziffer 9 (Vertragsrücktritt).
Bei Schwangerschaft muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.
Die Teilnahme an der Yogalehrerausbildung erfolgt auf eigene Gefahr!
Mit der Anmeldung bestätigt und erklärt der Teilnehmer,
Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Teilnahme noch nicht bekannt sind, übernimmt der Veranstalter im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
Der Veranstalter haftet nicht für körperliche Schäden, die sich der Teilnehmer durch eigenes Verhalten oder das Verhalten eines anderen Teilnehmers zuzieht. Dies gilt nicht für Schäden aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, die während der Ausbildung am Ausbildungsort abhandenkommen, soweit keine vorsätzliche oder grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt.
Der Veranstalter haftet nur für die schuldhafte Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. jene Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist auf dem vorhersehbaren, typsicherweisen eintretenden Schaden beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.
Der Veranstalter ist berechtigt, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Teilnehmer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Teilnehmers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.
Diese Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich zu der jeweiligen Ausschreibung für alle Barbra Noh Yoga Ausbildungen (insbesondere Body Freedom Training, Yogic Selfcare Training u.a.), soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist („Ausbildungsvertrag“).
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Veranstalter und Vertragspartner ist Barbra Noh, Zeppelinstrasse 18, 81541 München („Barbra Noh Yoga“).
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zur Ausbildung und deren Annahme nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (vgl. Ziffer 5) durch den Veranstalter zustande. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.
Anmeldeschluss ist jeweils 2 Wochen vor Workshopbeginn. Ein Ausbildungsplatz kann erst nach vollständiger Zahlung der Ausbildungsgebühr gem. Ziffer 3 garantiert werden.
a) Ausbildungsgebühr
Die Ausbildungsgebühr ist der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite zu entnehmen und ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen, spätestens jedoch bis vier (4) Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der kompletten Ausbildungsgebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gemäß den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen. Ein
Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr besteht nicht.
b) Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen.
Sie ist nicht erstattungsfähig und wird der Ausbildungsgebühr angerechnet. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht
rechtzeitiger Zahlung der Anmeldegebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
a) Der Veranstaltungsort ist der Ausschreibung zu entnehmen.
b) Der Veranstalter behält sich bei Vorliegen eines berechtigten Grundes vor, die Ausbildung oder Teile der Ausbildung an einen anderen Ort, zu verlegen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Zumutbarkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn der neue Veranstaltungsort innerhalb von München liegt oder nicht weiter als eine Stunde (durchschnittliche Fahrtzeit Pkw) vom ursprünglichen Veranstaltungsort entfernt ist. Ein berechtigter Grund liegt
insbesondere – aber nicht abschließend – vor, wenn
Darf aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung die Ausbildung nicht vor Ort stattfinden, behält sich der Veranstalter zusätzlich vor, Teile der Ausbildung digital (z. B. Zoom) zu veranstalten. Der Veranstalter gewährleistet, dass alle wesentlichen Inhalte der Ausbildung dem Teilnehmer vermittelt werden und er in die Lage versetzt wird, das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 8, 9) zu erwerben.
c) Am Veranstaltungsort gilt das allgemeine Hausrecht des Inhabers und des Veranstalters. Der Teilnehmer hat die Räumlichkeiten, Einrichtung und sonstiges Eigentum des Inhabers oder des Veranstalters pfleglich zu behandeln. Er haftet für Schäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
d) Jeder Teilnehmer hat die Hygieneregeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die die Hygieneregeln vorsätzlich missachten, für die Dauer der Missachtung von der Ausbildung auszuschließen. Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Teilnahmevoraussetzungen und die Ausbildungsbeschreibung sind der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite zu entnehmen.
Der Veranstalter behält sich vor, den Ausbildungsverlauf und/oder Ausbildungseinheiten inklusive Stundenplan aus berechtigen und sachgerechten Gründen zu ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor,
Änderungen können z. B. Änderungen der Ausbildungsreihenfolge, und -inhalte (z. B. „Hands-On“-Adjustments nur im behördlich und/oder gesetzliche erlaubtem Umfang), die Verlegung von einzelnen Ausbildungseinheiten, Änderungen des Stundenplans (insbesondere Beginn, Pausen und Ende), digitale Vermittlung des Lehrstoffes (s. Ziffer 4), Verlegung des Veranstaltungsortes (s. Ziffer 4) u.a. betreffen.
Der Veranstalter gewährleistet, dass trotz etwaigen Änderungen alle wesentlichen Ausbildungsinhalte dem Teilnehmer vermittelt werden.
Eine Rückerstattung der Ausbildungsgebühr erfolgt außer in den Fällen eines wirksamen Rücktritts und/oder Absage der Ausbildung durch den Veranstalter, nicht, insbesondere nicht im Fall der Nichtteilnahme an der Ausbildung oder an einzelnen Terminen der Ausbildung.
a) Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests, der belegt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, bis 30 Tage vor Beginn der Ausbildung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter von diesem Ausbildungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden 70% der Ausbildungsgebühr (abzgl. Anmeldegebühr) erstattet. Die Anmeldegebühr wird bei Rücktritt nicht rückerstattet.
Ein Rücktritt weniger als 30 Tage vor Beginn der Ausbildung ist ausgeschlossen.
b) Vertragliches Rücktrittsrecht des Veranstalters
i. Die Ausbildung wird nur bei Erreichen einer Mindestanzahl von 15 Personen durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestanzahl die Ausbildung abzusagen und vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
ii. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, aufgrund von gesetzlichen und/oder behördlichen Anordnungen die Ausbildung abzusagen. Jeder Teilnehmer erhält die bereits bezahlte Ausbildungsgebühr (inkl. Anmeldegebühr) vollständig zurückerstattet.
c) Gesetzliche Rechte
Im Übrigen gelten für den Veranstalter und den Teilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen über Rücktritt, Kündigung und Widerruf.
Für Verbraucher gem. § 13 BGB gilt:
Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbestätigungen, der einen spezifischen Zeitraum
vorsieht (Ausbildungszeitraum).
Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Verbraucher deshalb kein Widerrufsrecht zu, selbst wenn der Ausbildungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen und fernmündlich abgeschlossen wurde.
Aus Gründen der Sicherheit für Mutter und Kind rät der Veranstalter bei einer Schwangerschaft von der Teilnahme an der Yogalehrerausbildung ab.
Besteht bereits vor Ausbildungsbeginn eine Schwangerschaft, kann die Anmeldung auf den nächstfolgenden Kurs übertragen werden. Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung.
Tritt eine Schwangerschaft nach Ausbildungsbeginn ein, kann der Kurs ausgesetzt werden. Alle restlichen Kurseinheiten können ein einem späteren Ausbildungskurs nachgeholt werden, vorausgesetzt, die Ausbildung wird in dieser Form wieder angeboten. Der Anspruch auf Nachholung erlischt spätestens zwei Jahre nach Ende der Schwangerschaft.
Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt.
Verzichtet der Teilnehmer auf das Angebot des Nachholens, gelten auch bei Schwangerschaft die Bestimmungen unter
Ziffer 9 (Vertragsrücktritt).
Bei Schwangerschaft muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.
Die Teilnahme an der Yogalehrerausbildung erfolgt auf eigene Gefahr!
Mit der Anmeldung bestätigt und erklärt der Teilnehmer,
Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Teilnahme noch nicht bekannt sind, übernimmt der Veranstalter im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
Der Veranstalter haftet nicht für körperliche Schäden, die sich der Teilnehmer durch eigenes Verhalten oder das Verhalten eines anderen Teilnehmers zuzieht. Dies gilt nicht für Schäden aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, die während der Ausbildung am Ausbildungsort abhandenkommen, soweit keine vorsätzliche oder grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt.
Der Veranstalter haftet nur für die schuldhafte Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. jene Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist auf dem vorhersehbaren, typsicherweisen eintretenden Schaden beschränkt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.
Der Veranstalter ist berechtigt, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Teilnehmer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Teilnehmers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.